„Handwerkerbonus“ - stellen Sie jetzt Ihren Antrag!
Für Arbeitsleistungen von Handwerkern, die zwischen dem 19.11.2014 und 31.12.2015 erbracht wurden, kann ab sofort ein Förderungsantrag gestellt werden.
Mit dem „Handwerkerbonus“ erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 600 Euro für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung, wenn dabei Leistungen eines Handwerkers oder befugten Unternehmens in Anspruch genommen werden. Die österreichische Bundesregierung stellt dafür bis zu 20 Mio. Euro bereit. Anträge können nur solange gefördert werden wie Budgetmittel vorhanden sind.
So funktioniert der „Handwerkerbonus“
Einreichen können ausschließlich natürliche Personen, die an ihrem in Österreich gelegenen Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) eine Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung durchgeführt haben.
Pro AntragstellerIn kann im Zeitraum vom 01.12.2014 bis längstens 29.02.2016 für EIN Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) EIN Förderungsantrag gestellt werden. Wird das Förderungsbudget vor Ende der Einreichfrist vollständig ausgeschöpft, wird die Aktion beendet und eine Antragstellung bzw. Auszahlung weiterer Förderungen ist nicht mehr möglich.
Gefördert werden ausschließlich Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten Unternehmen in privaten Haushalten. Die zur Förderung beantragten Arbeitsleistungen müssen zwischen dem 19.11.2014 und dem 31.12.2015 erbracht und abgeschlossen sein. Arbeitsleistungen, die vor dem 19.11.2014 erbracht/begonnen wurden bzw. Anzahlungen, die vor diesem Zeitpunkt geleistet wurden, können nicht gefördert werden.
Eine Antragstellung ist erst nach Umsetzung der Maßnahmen möglich. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Endrechnung bereits vorliegen und die Rechnungssumme an den Handwerker bzw. das befugte Unternehmen überwiesen worden sein. Dies ist mittels Überweisungsbeleg, Kontoauszug usw. nachzuweisen. Rechnungen, die bar bezahlt wurden, sind nicht förderungsfähig. Die Kosten für die Arbeitsleistungen müssen pro Endrechnung mindestens 200 Euro (exkl. Umsatzsteuer) betragen.
Die Förderung beträgt pro Wohnobjekt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (=Arbeitsleistungen und Fahrtkosten, exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 Euro.
Alle geforderten Antragsunterlagen sind gesammelt an eine Bausparkassenzentrale zu übermitteln. Anträge können auch bei einer zum Vertriebsnetzwerk der Bausparkassen gehörenden Filiale zur Weiterleitung an eine Bausparkassenzentrale abgegeben werden.
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